Lehrgang, Pflichtfortbildung & Zertifikat
FAQ zur „Praxisanleitung“
Was ist eine Praxisanleitung?
Praxisanleitende sind speziell qualifizierte Pflegefachpersonen, die Auszubildende und neue Mitarbeitende in der praktischen Ausbildung gezielt anleiten, Lernprozesse strukturieren und Kompetenzentwicklung im Arbeitsalltag sicherstellen.
Ziel ist, Theorie und Praxis wirksam zu verbinden – und Ausbildungsqualität sowie Patientensicherheit durch pädagogisch fundierte Anleitung zu stärken.
In unserer Pflichtfortbildung „Praxisanleitung“ vertiefst du genau diese berufspädagogischen Kompetenzen – praxisnah, strukturiert und mit Fokus auf anleitungsrelevante Methoden, Kommunikation und Lernbegleitung.
Auf welchen Rechtsgrundlagen basiert die Fortbildung?
Die Pflichtfortbildung für Praxisanleitende richtet sich nach den bundesweiten Vorgaben der Pflegeausbildung – insbesondere:
Pflegeberufegesetz (PflBG)
Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV), insbesondere § 4 Abs. 3 (jährlich 24 Stunden berufspädagogische Fortbildung)
(ggf. landesspezifische Regelungen, z.B. Vorgaben der zuständigen Behörden / Kammern bzw. in Bayern der VdPB)
Diese Grundlagen definieren, welche pädagogischen Fortbildungsinhalte Praxisanleitende jährlich nachweisen müssen. Unser Kurs ist inhaltlich genau darauf ausgerichtet – inkl. eindeutiger Ausweisung der Unterrichtseinheiten (UE) und des berufspädagogischen Schwerpunkts auf dem Zertifikat.
Einklappbarer Inhalt
Wer benötigt die Pflichtfortbildung für Praxisanleitende?
Die Pflichtfortbildung „Praxisanleitung“ richtet sich an alle Pflegefachpersonen, die als Praxisanleitende tätig sind (oder tätig sein sollen) und ihren Status gemäß § 4 PflAPrV rechtssicher aufrechterhalten möchten – typischerweise:
Praxisanleitende in Kliniken
Du begleitest Auszubildende im Stationsalltag und musst jährlich 24 UE berufspädagogische Fortbildung nachweisen.
Praxisanleitende in Pflegeheimen & ambulanten Diensten
Du leitest Lernende in der Langzeit- oder ambulanten Pflege an und brauchst einen anerkennungsfähigen Fortbildungsnachweis für deine Einrichtung bzw. die zuständige Behörde.
Neu bestellte Praxisanleitende / Berufseinsteiger in der Praxisanleitung
Du startest neu in der Rolle und willst methodisch-didaktische Sicherheit für Anleitungssituationen, Feedback und Beurteilung.
Praxisanleitende in Bayern (VdPB-relevant)
Du arbeitest in Bayern und brauchst einen Nachweis, der sauber nach Kalenderjahr (01.01.–31.12.) dokumentiert ist und sich problemlos im VdPB-Portal hochladen lässt.
Praxisanleitende ohne vollständigen Nachweis im laufenden Jahr
Du willst rechtzeitig verhindern, dass dir zum Jahresende UE fehlen – und deinen Praxisanleiter-Status ohne Unterbrechung sichern.
Wenn du Praxisanleitung durchführst und deine jährliche Nachweispflicht (24 UE) zuverlässig erfüllen willst, ist diese Fortbildung der passende Baustein.
Ist die Pflichtfortbildung auch im stressigen Stationsalltag „wirklich relevant“?
Ja, ausdrücklich.
Praxisanleitung ist kein „Nice-to-have“, sondern gesetzlich verankert: Um als Praxisanleitende tätig zu bleiben, musst du gemäß § 4 PflAPrV jährlich 24 UE berufspädagogische Fortbildung nachweisen. Spätestens wenn Auszubildende geplant sind, Audits anstehen oder die Schule/Einrichtungsleitung Nachweise einfordert, zählt ein sauberer, anerkennungsfähiger Fortbildungsnachweis.
Die Fortbildung hilft dir konkret dabei,
Anleitungssituationen strukturiert zu planen und sicher durchzuführen,
Lernstände fair zu beurteilen und Feedback professionell zu geben,
Konflikte und Unsicherheiten im Teamalltag pädagogisch sauber zu moderieren,
und deinen Praxisanleiter-Status ohne Unterbrechung zu sichern (inkl. Zertifikat mit UE-Ausweisung).
Brauche ich die Pflichtfortbildung, wenn ich aktuell keine Auszubildenden anleite?
Wenn du derzeit nicht als Praxisanleitende eingesetzt bist und keine Anleitung übernimmst, wird der Nachweis in der Praxis oft erst dann relevant, wenn du (wieder) offiziell als Praxisanleitung geführt wirst.
Trotzdem kann die Fortbildung für dich sinnvoll sein, wenn:
du absehbar wieder Praxisanleitung übernehmen sollst (z.B. Rotation, neue Azubi-Kohorte),
deine Einrichtung Nachweise für Audits/Qualitätssicherung proaktiv einsammelt,
du deinen Praxisanleiter-Status ohne Unterbrechung sichern möchtest (gerade Richtung Jahresende),
du methodisch-didaktisch sicherer werden willst (Anleitung planen, Feedback geben, Beurteilung dokumentieren).
Ab wann brauche ich einen Nachweis / ein Zertifikat für die Praxisanleitung?
Sobald du als Praxisanleitende offiziell eingesetzt wirst (oder eingesetzt werden sollst) und die Rolle gegenüber Einrichtung/Behörde nachweisfähig sein muss, gelten die Fortbildungspflichten nach § 4 PflAPrV.
Typische Fälle:
- Du bist als Praxisanleiter benannt und leitest Auszubildende im Einsatz an.
- Deine Einrichtung bereitet sich auf Audit/Begehung vor und fordert Nachweise ein.
- Du arbeitest in Bayern und musst die 24 UE kalenderjährlich (01.01.–31.12.) im VdPB-Portal nachweisen.
- Du willst deinen Praxisanleiter-Status ohne Unterbrechung erhalten (v. a. Richtung Jahresende relevant).
Hier gilt:
- Praxisanleitende müssen jährlich 24 UE berufspädagogische Fortbildung nachweisen (§ 4 Abs. 3 PflAPrV).
- „Zu viel“ geht nicht ins Folgejahr: Stunden sind jahresbezogen, kein Übertrag.
- Der Nachweis muss formal sauber sein (UE-Ausweisung, berufspädagogischer Schwerpunkt, Teilnahmebestätigung).
Genau hier setzt unsere Pflichtfortbildung an: Du erhältst einen strukturierten, dokumentierten Nachweis (Zertifikat), den du direkt für interne Nachweise und – je nach Bundesland – gegenüber der zuständigen Stelle verwenden kannst.
Wer braucht ein Zertifikat / einen Nachweis für die Praxisanleitung?
Wenn du als Praxisanleitende offiziell eingesetzt wirst (oder eingesetzt werden sollst), brauchst du einen sauberen, anerkennungsfähigen Nachweis über deine jährliche Pflichtfortbildung (24 UE) gemäß § 4 PflAPrV.
Typische Fälle:
- Deine Einrichtung führt dich offiziell als Praxisanleitung und muss Nachweise für Qualitätsmanagement, Audits oder Begehungen vorhalten.
- Du arbeitest in Bayern und musst die Fortbildung kalenderjährlich (01.01.–31.12.) im VdPB-Portal nachweisen.
- Du wechselst Arbeitgeber / Einsatzbereich und willst deine Qualifikation lückenlos belegen.
- Du bist (wieder) im Einsatz als Praxisanleitung nach Elternzeit/Krankheit und brauchst für das laufende Jahr einen aktuellen Nachweis.
In der Praxis gilt:
- Ohne gültigen Nachweis kann es passieren, dass du nicht (mehr) als Praxisanleitung eingeplant wirst oder Nachforderungen kommen – besonders zum Jahresende.
- Ein gutes Zertifikat muss klar ausweisen: Anzahl UE (45 Min.), berufspädagogischer Schwerpunkt, Datum/Zeitraum, sowie Teilnahmebestätigung (z.B. bei Online-Formaten).
Mit deinem Zertifikat zeigst du, dass du die Pflichtfortbildung vollständig absolviert hast – und bist gegenüber Arbeitgeber, QM und (je nach Bundesland) zuständiger Stelle sauber abgesichert.
Was ist der Unterschied zwischen „Praxisanleitung“ und „Anleitung/Einarbeitung im Alltag“?
Kurz gesagt: Praxisanleitung ist eine gesetzlich definierte, pädagogische Rolle in der Pflegeausbildung – Einarbeitung/Alltagsanleitung ist kollegiale Unterstützung ohne zwingenden Nachweis- und Bewertungsrahmen.
Praxisanleitung (Praxisanleitende)
Praxisanleitende sind pädagogisch qualifizierte Pflegefachpersonen, die Lernende im Rahmen der Ausbildung strukturiert begleiten.
Typische Merkmale:
- 🎯 Geplante Anleitungssituationen mit Lernzielen
- 🧠 Didaktik & Methodik (z.B. Lernaufgaben, Reflexion, Transfer)
- 📝 Dokumentation & Nachweisfähigkeit (für Schule/Einrichtung/Behörden)
- ✅ Beurteilung & Feedback entlang definierter Kompetenzen
- ⏱️ Pflichtfortbildung: i.d.R. 24 UE/Jahr berufspädagogisch gemäß § 4 PflAPrV (je nach Bundesland/Behörde)
Anleitung/Einarbeitung im Alltag
Das ist die „normale“ Praxis im Team: erfahrene Kolleg zeigen Abläufe, geben Tipps, helfen bei Unsicherheiten.
Typische Merkmale:
- 👥 Situativ & bedarfsorientiert (im Dienst, im Workflow)
- ⚙️ Schwerpunkt auf Abläufen & Routine (Prozesse, Standards, Team-Handling)
- 📌 Oft ohne formale Dokumentation oder standardisierte Lernziel-Struktur
- 🧾 Nicht automatisch als Praxisanleitung anerkannt, wenn ein formaler Nachweis verlangt wird
Wichtig in der Praxis
- Sobald Anleitung offiziell nachweisbar sein muss (z.B. Schule, Audit, QM, Bayern/VdPB), wird in der Regel Praxisanleitung erwartet.
- Alltagsanleitung kann super sein, ersetzt aber nicht automatisch die formale Praxisanleitung.
Unsere Fortbildung richtet sich an Praxisanleitende, die ihren Status rechtssicher halten und die 24 UE sauber und anerkennungsfähig dokumentieren möchten.
Wird das Zertifikat überall automatisch anerkannt?
Grundsätzlich ja – die finale Entscheidung trifft aber immer die zuständige Stelle.
Unser Kurs ist konsequent an § 4 PflAPrV ausgerichtet und fokussiert auf berufspädagogische Inhalte. Auf dem Zertifikat weisen wir die relevanten Angaben klar und prüffähig aus (insb. UE/Umfang, Zeitraum, Schwerpunkt Berufspädagogik).
Wichtig: Die formale Anerkennung und Auslegung erfolgt je nach Bundesland durch die jeweils zuständige Behörde/Körperschaft (z.B. Landesbehörde, Bezirksregierung, Pflegekammer – in Bayern die VdPB).
Empfehlung für die Praxis:
- Kurz intern klären, welche Nachweise deine Einrichtung/Schule konkret erwartet (Format, Frist, Upload-Prozess).
- Bei Bayern/VdPB: Achte auf den Kalenderjahr-Zeitraum (01.01.–31.12.) und lade den Nachweis zeitnah im Portal hoch.
- Zertifikat griffbereit halten (für QM, Audit, Begehung oder Nachforderung).
So bist du in der Praxis auf der sicheren Seite – ohne Überraschungen zum Jahresende.
Unterstützt ihr mich bei Rückfragen meiner Behörde?
Ja. Wenn deine zuständige Stelle Rückfragen zur Fortbildung, zum Umfang (UE) oder zur Anerkennung nach § 4 PflAPrV hat, unterstützen wir dich schnell und unkompliziert:
- Mustertext für die Kontaktaufnahme (E-Mail / Anschreiben)
- Kurze fachliche Einordnung per E-Mail (z.B. zu UE, Schwerpunkt Berufspädagogik, Zeitraum)
- Kompakte Inhaltsübersicht der vermittelten Themen (auf Wunsch)
Ziel: Deine Behörde kann auf einen Blick nachvollziehen, welche Anforderungen der Pflichtfortbildung abgedeckt sind.
Schreib uns einfach eine E-Mail – wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Was passiert, wenn meine Behörde das Zertifikat nicht anerkennt?
Kein Stress – du gehst bei uns kein praktisches Risiko ein.
Wir bieten eine klare Geld-zurück-Regelung:
- 100 % Erstattung, wenn deine zuständige Behörde dein Zertifikat innerhalb von 6 Monaten nach Kursabschluss schriftlich nicht anerkennt
- Voraussetzung: Du sendest uns die schriftliche Ablehnung als Nachweis
So hast du Planungssicherheit bei der Buchung – und zugleich eine starke Argumentationsgrundlage gegenüber deiner Behörde.
Wie läuft die Online-Pflichtfortbildung zur Praxisanleitung ab?
Der Ablauf ist bewusst einfach gehalten:
Fortbildung online buchen
Du buchst die Pflichtfortbildung „Praxisanleitung“ (24 UE) direkt in unserem Shop.
Zugang erhalten
Du erhältst per E-Mail den Link sowie alle Infos zur Teilnahme (Termin(e) / Plattform / Ablauf).
Module bzw. Termine absolvieren
Je nach Format bearbeitest du die Inhalte modular oder nimmst an den Live-Webinaren teil – mit Praxisbeispielen, kurzen Übungen und Reflexionsfragen.
Teilnahme- & Lernerfolgsnachweis
Damit dein Nachweis anerkennungsfähig ist, dokumentieren wir deine Teilnahme (z.B. Anwesenheit im Webinar / Interaktionen). Bei Bedarf gibt es einen kurzen Wissenscheck.
Zertifikat erhalten
Nach Abschluss bekommst du dein Zertifikat automatisch als PDF per E-Mail – mit klarer UE-Ausweisung (45 Min.), Zeitraum und Schwerpunkt Berufspädagogik. Du kannst es jederzeit erneut herunterladen.
Wie lange dauert die Fortbildung?
Die Fortbildung ist so aufgebaut, dass du sie gut in den Schicht- und Berufsalltag integrieren kannst:
- Umfang: 24 UE (Unterrichtseinheiten à 45 Minuten)
- Zeitaufwand real: ca. 18 Zeitstunden (entspricht den 24 UE)
- Flexibel planbar: je nach Format als Kompaktkurs oder modular über mehrere Termine
- Pausen möglich: du kannst Unterlagen/Module jederzeit nacharbeiten und behältst den Überblick
- Nachweis & Abschluss: du erhältst nach vollständiger Teilnahme dein Zertifikat als PDF (UE-Ausweisung + Berufspädagogik-Schwerpunkt)
Tipp: Bitte beachte je nach Bundesland (z.B. Bayern/VdPB) den Kalenderjahr-Zeitraum (01.01.–31.12.) für den Nachweis.
Welche persönlichen Voraussetzungen brauche ich?
Unsere Pflichtfortbildung ist so konzipiert, dass sie typischerweise von Praxisanleitenden in der Pflege genutzt wird:
- Pflegefachperson (z.B. in Klinik, Pflegeheim oder ambulanter Pflege)
- Tätigkeit als Praxisanleitung (aktuell oder geplant) bzw. Benennung durch die Einrichtung
- Interesse an berufspädagogischen Themen (Anleitung planen, Lernprozesse begleiten, Feedback/Beurteilung)
Teilnahme: Grundsätzlich kann der Kurs von jeder volljährigen Person gebucht werden.
Wichtig: Ob und in welcher Form ein Nachweis erforderlich ist, entscheidet im Zweifel die zuständige Stelle (z.B. Arbeitgeber/QM, Schule, Landesbehörde; in Bayern die VdPB). Wenn du unsicher bist, kläre kurz, welches Zertifikatsformat (z.B. UE-Ausweisung, Zeitraum, Schwerpunkt Berufspädagogik) konkret erwartet wird.
Welche technischen Voraussetzungen gibt es?
Du benötigst nur:
- Ein internetfähiges Gerät: PC, Laptop oder Tablet (Smartphone geht, ist aber für längere Inhalte weniger komfortabel)
- Eine stabile Internetverbindung
- Einen aktuellen Browser: z. B. Chrome, Firefox, Safari oder Edge
- Eine E-Mail-Adresse: für Zugang/Teilnahmeinfos und den Versand des Zertifikats
Keine Installation nötig: Es ist keine zusätzliche Software erforderlich.
Wie erhalte ich mein Zertifikat – und was passiert, wenn ich es verliere?
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du dein Zertifikat automatisch als PDF per E-Mail.
Danach hast du es dauerhaft verfügbar:
- Download jederzeit möglich über deinen Login-Bereich
- Dauerhaft gespeichert in deinem Kursbereich
- Beliebig oft erneut abrufbar (z.B. für QM, Audit oder Upload bei der zuständigen Stelle)
Ein Verlust ist damit praktisch ausgeschlossen – du kannst das Zertifikat jederzeit erneut herunterladen, ausdrucken oder digital weiterleiten.
-
👍 6 Monate Geld-zurück-Garantie
Unsere Zusage: Wird dein Zertifikat als Fortbildungsnachweis innerhalb von 6 Monaten schriftlich nicht anerkannt, erstatten wir dir den Kurspreis zu 100 % (gegen Vorlage der Ablehnung).
-
👍 Direkter Support bei Behördenrückfragen
Wenn es Rückfragen zur Pflichtfortbildung Praxisanleitung (§ 4 PflAPrV) gibt, unterstützen wir dich schnell und gezielt per E-Mail.