Sieben Prüfpunkte für Personalakte und Audit
- Identität und Funktion der teilnehmenden Person abgleichen.
- Mindestens 24 Stunden im maßgeblichen Jahr nachvollziehbar summieren.
- Themenbezug, Anbieter, Abschlussdatum und digitale Teilnahme dokumentieren.
Nicht nur Stunden addieren
Die Personalakte muss zeigen, dass die richtige Person im richtigen Jahreszeitraum eine insbesondere berufspädagogische Fortbildung absolviert hat. Deshalb gehören Identität, Funktion, Zeitraum, Lernumfang, Inhalte, Anbieter und Teilnahmefeststellung zusammen. Ein Tabellenwert „24“ ohne Belege ist bei einer späteren Prüfung kaum belastbar.
Prüfroutine für mehrere Praxisanleitende
- jährliche Soll-Liste aller eingesetzten Praxisanleitenden führen
- Nachweise mit Ablaufdatum beziehungsweise Kalenderjahr verknüpfen
- Stunden und UE nicht ohne dokumentierten Umrechnungsmaßstab vermischen
- berufspädagogische Themen je Kurs markieren
- fehlende Belege vor der Einsatzplanung eskalieren
- Originaldatei und lesbare Archivkopie sichern
- Sonderfallentscheidung der Landesstelle beifügen
Frühwarnsystem statt Jahresend-Hektik
Eine quartalsweise Kontrolle verhindert, dass fehlende Stunden erst im Dezember auffallen. Sinnvoll sind zwei Statuswerte: fachlicher Umfang vollständig und formaler Nachweis vollständig. So wird ein besuchter Kurs ohne Zertifikat nicht mit einem vollständig dokumentierten Jahresnachweis verwechselt.