Von der Pflegefachkraft zur Praxisanleitung
- Berufliche und landesrechtliche Zugangsvoraussetzungen vor der Weiterbildung prüfen.
- Grundqualifikation und jährliche Fortbildung als getrennte Nachweise dokumentieren.
- Aufgaben, Freistellung und Beurteilungsrolle betrieblich eindeutig festlegen.
Bundesrechtliche Grundvoraussetzungen
Für die in § 4 Abs. 2 PflAPrV genannten Einsätze braucht die Praxisanleitung grundsätzlich eine einschlägige Berufserlaubnis, mindestens ein Jahr Berufserfahrung in den letzten fünf Jahren und die Befähigung nach Absatz 3. Die Berufserfahrung soll im jeweiligen Einsatzbereich erworben worden sein.
300 Stunden sind Grundqualifikation, 24 Stunden sind Erhalt
Die berufspädagogische Zusatzqualifikation umfasst mindestens 300 Stunden. Danach folgt die kontinuierliche Fortbildung von mindestens 24 Stunden jährlich. Eine kurze Online-Fortbildung kann daher die Grundqualifikation nicht ersetzen. Genau diese Abgrenzung ist für Suchanfragen wie „Praxisanleiter Schnellkurs“ oder „Praxisanleiter online Weiterbildung“ zentral.
Aufgaben im Ausbildungsalltag
- Auszubildende geplant und strukturiert an berufliche Aufgaben heranführen
- Ausbildungsnachweis und vereinbarten Ausbildungsplan einbeziehen
- Lernstand beobachten, Feedback geben und Leistungen nachvollziehbar beurteilen
- Verbindung zwischen praktischer Einrichtung und Pflegeschule unterstützen