Ratgeber

Praxisanleiter-Ausbildung oder jährliche 24-Stunden-Fortbildung?

Fachlich geprüft von Sarah ZerleExaminierte Pflegefachkraft und Praxisanleiterin

Kurzantwort: Die Weiterbildung zur Praxisanleiterin beziehungsweise zum Praxisanleiter schafft die Grundqualifikation. Die mindestens 24-stündige jährliche Fortbildung aktualisiert danach insbesondere berufspädagogisches Wissen und ersetzt die Grundqualifikation nicht.

In drei Fragen das richtige Bildungsziel bestimmen

  1. Vor Buchung klären, ob eine Erstqualifikation oder jährliche Aktualisierung benötigt wird.
  2. Kurstitel, Lernumfang und Zugangsvoraussetzungen miteinander abgleichen.
  3. Schnellkurs-Versprechen nicht mit der gesetzlich erforderlichen Grundqualifikation verwechseln.

Zwei Angebote mit völlig anderem Zweck

Die mindestens 300-stündige Zusatzqualifikation begründet die Befähigung zur Praxisanleitung. Die jährliche Fortbildung von mindestens 24 Stunden erhält und aktualisiert diese Befähigung. Wer noch keine anerkannte Grundqualifikation besitzt, kann sie nicht durch mehrere Jahresfortbildungen ansammeln.

Vergleich auf einen Blick

Grundqualifikation Jahresfortbildung
Zweck Befähigung erwerben Wissen kontinuierlich aktualisieren
Umfang mindestens 300 Stunden mindestens 24 Stunden jährlich
Voll digital nicht pauschal freigegeben nach § 4 Abs. 4 grundsätzlich möglich
Voraussetzung Berufs- und Landesvorgaben bestehende Befähigung

Warnsignal „Schnellkurs“

Ein kurzer Kurs kann eine sinnvolle Fortbildung sein, darf aber nicht als Ersatz für die 300-Stunden-Qualifikation vermarktet oder verstanden werden. Vor der Buchung sollte im Angebot eindeutig stehen, welchen Nachweis es ausstellt und für welche Personengruppe es bestimmt ist.

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Häufige Fragen

Kann ich mit einer 24-Stunden-Fortbildung Praxisanleiter werden?

Nein. Dafür ist grundsätzlich die berufspädagogische Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden erforderlich.

Muss ich nach der 300-Stunden-Qualifikation sofort 24 Stunden absolvieren?

Die Pflicht ist jährlich zu planen. Der konkrete Beginn und Bezugszeitraum sollten mit Arbeitgeber und zuständiger Stelle geklärt werden.

Warum unterscheiden sich die Preise so stark?

Umfang, Zugangsvoraussetzungen, Betreuung und Abschluss sind völlig unterschiedlich. Vergleiche nur Angebote mit demselben Bildungsziel.

Quellen und Prüfhinweis

PflAPrV § 4

Stand 2026-08-20. Prüfe bei Einzelfällen zusätzlich die aktuelle Fassung und die Vorgaben der zuständigen Stelle.