In drei Fragen das richtige Bildungsziel bestimmen
- Vor Buchung klären, ob eine Erstqualifikation oder jährliche Aktualisierung benötigt wird.
- Kurstitel, Lernumfang und Zugangsvoraussetzungen miteinander abgleichen.
- Schnellkurs-Versprechen nicht mit der gesetzlich erforderlichen Grundqualifikation verwechseln.
Zwei Angebote mit völlig anderem Zweck
Die mindestens 300-stündige Zusatzqualifikation begründet die Befähigung zur Praxisanleitung. Die jährliche Fortbildung von mindestens 24 Stunden erhält und aktualisiert diese Befähigung. Wer noch keine anerkannte Grundqualifikation besitzt, kann sie nicht durch mehrere Jahresfortbildungen ansammeln.
Vergleich auf einen Blick
| Grundqualifikation | Jahresfortbildung | |
|---|---|---|
| Zweck | Befähigung erwerben | Wissen kontinuierlich aktualisieren |
| Umfang | mindestens 300 Stunden | mindestens 24 Stunden jährlich |
| Voll digital | nicht pauschal freigegeben | nach § 4 Abs. 4 grundsätzlich möglich |
| Voraussetzung | Berufs- und Landesvorgaben | bestehende Befähigung |
Warnsignal „Schnellkurs“
Ein kurzer Kurs kann eine sinnvolle Fortbildung sein, darf aber nicht als Ersatz für die 300-Stunden-Qualifikation vermarktet oder verstanden werden. Vor der Buchung sollte im Angebot eindeutig stehen, welchen Nachweis es ausstellt und für welche Personengruppe es bestimmt ist.