Inhalte nach ihrem Bezug zur Praxisanleitung bewerten
- Lernziele auf Anleitung, Beurteilung, Gesprächsführung oder Didaktik prüfen.
- Themenbeschreibung zusammen mit dem Zertifikat archivieren.
- Bei gemischten Kursen nur den nachvollziehbar berufspädagogischen Anteil ansetzen.
Der entscheidende Prüfstein ist das Lernziel
§ 4 Abs. 3 PflAPrV fordert eine kontinuierliche, insbesondere berufspädagogische Fortbildung. Damit ist nicht jedes Pflegethema ausgeschlossen, aber der Bezug zur Anleitung muss erkennbar sein. Ein Hygienekurs wird nicht allein dadurch berufspädagogisch, dass eine Praxisanleiterin teilnimmt.
Stärker passend sind Lernziele wie Anleitungen planen, Lernstände diagnostizieren, Feedback strukturieren, Leistungen beurteilen, Konflikte begleiten oder Auszubildende zur Reflexion anleiten.
Gemischte Kurse sauber dokumentieren
Enthält ein Kurs fachliche und didaktische Teile, sollte der Themenplan Zeiten oder Module getrennt ausweisen. Nur so können Arbeitgeber oder Behörden prüfen, welcher Anteil tatsächlich der berufspädagogischen Aktualisierung dient. Eine pauschale Umdeklaration des gesamten Kurses ist riskant.
Beispiele: klar passend, prüfbedürftig, eher unpassend
| Kategorie | Beispiele |
|---|---|
| Klarer Bezug | Feedback, Kompetenzbeurteilung, Anleitungsmethoden, Lernaufträge, Gesprächsführung |
| Prüfbedürftig | Hygiene mit Anleitungskonzept, Notfalltraining mit didaktischer Umsetzung, digitale Lernbegleitung |
| Ohne erkennbaren Bezug | reine Produktvorstellung, allgemeine Pflichtunterweisung, fachliches Update ohne Anleitungsanteil |