Ratgeber

Was zählt als berufspädagogische Fortbildung?

Fachlich geprüft von Sarah ZerleExaminierte Pflegefachkraft und Praxisanleiterin

Kurzantwort: Anrechenbar sind Inhalte mit erkennbarem Bezug zur Praxisanleitung und zur berufspädagogischen Aufgabe. Reine Fachfortbildungen ohne didaktischen oder anleitungsbezogenen Schwerpunkt erfüllen diesen Zweck nicht automatisch.

Inhalte nach ihrem Bezug zur Praxisanleitung bewerten

  1. Lernziele auf Anleitung, Beurteilung, Gesprächsführung oder Didaktik prüfen.
  2. Themenbeschreibung zusammen mit dem Zertifikat archivieren.
  3. Bei gemischten Kursen nur den nachvollziehbar berufspädagogischen Anteil ansetzen.

Der entscheidende Prüfstein ist das Lernziel

§ 4 Abs. 3 PflAPrV fordert eine kontinuierliche, insbesondere berufspädagogische Fortbildung. Damit ist nicht jedes Pflegethema ausgeschlossen, aber der Bezug zur Anleitung muss erkennbar sein. Ein Hygienekurs wird nicht allein dadurch berufspädagogisch, dass eine Praxisanleiterin teilnimmt.

Stärker passend sind Lernziele wie Anleitungen planen, Lernstände diagnostizieren, Feedback strukturieren, Leistungen beurteilen, Konflikte begleiten oder Auszubildende zur Reflexion anleiten.

Gemischte Kurse sauber dokumentieren

Enthält ein Kurs fachliche und didaktische Teile, sollte der Themenplan Zeiten oder Module getrennt ausweisen. Nur so können Arbeitgeber oder Behörden prüfen, welcher Anteil tatsächlich der berufspädagogischen Aktualisierung dient. Eine pauschale Umdeklaration des gesamten Kurses ist riskant.

Beispiele: klar passend, prüfbedürftig, eher unpassend

Kategorie Beispiele
Klarer Bezug Feedback, Kompetenzbeurteilung, Anleitungsmethoden, Lernaufträge, Gesprächsführung
Prüfbedürftig Hygiene mit Anleitungskonzept, Notfalltraining mit didaktischer Umsetzung, digitale Lernbegleitung
Ohne erkennbaren Bezug reine Produktvorstellung, allgemeine Pflichtunterweisung, fachliches Update ohne Anleitungsanteil

Weiterführende Ratgeber

Häufige Fragen

Müssen alle 24 Stunden ausschließlich Pädagogik behandeln?

Der Wortlaut lautet „insbesondere berufspädagogisch“. Entscheidend ist ein nachvollziehbarer Schwerpunkt und die landesrechtliche Auslegung.

Zählt ein Hygienekurs?

Nur wenn ein konkreter berufspädagogischer Anteil dokumentiert ist, etwa die didaktische Vermittlung an Auszubildende. Ein reines Fachupdate zählt nicht automatisch.

Wie weise ich den Themenbezug nach?

Bewahre Lernziele, Modulübersicht und Zeitanteile zusammen mit dem persönlichen Zertifikat auf.

Quellen und Prüfhinweis

PflAPrV § 4

Stand 2026-08-20. Prüfe bei Einzelfällen zusätzlich die aktuelle Fassung und die Vorgaben der zuständigen Stelle.